Mein Angebot
Mir ist es von grosser Wichtigkeit, dass Sie sich bei mir wohl fühlen und Vertrauen fassen können. Mit Feingefühl und Verständnis sowie einem professionellen Behandlungsangebot begleite ich Sie in einem geschützten Rahmen durch den schwierigen Lebensabschnitt.
Beim Erstgespräch stehen das gegenseitige Kennenlernen, Ihre Anliegen und Ihre Problematik im Vordergrund. Dabei zeige ich Ihnen die auf Sie individuell angepassten Therapiemöglichkeiten auf. Sie entscheiden dann, ob Ihnen mein Arbeitsansatz zusagt und Sie mit einer Therapie bei mir beginnen möchten.
Ich arbeite schwerpunktmässig verhaltenstherapeutisch, nutze jedoch auch Elemente aus anderen Therapierichtungen wie der systemischen Therapie, Dialektisch-Behaviorale-Therapie (DBT), aus dem Training sozialer Kompetenzen (SKT) oder Training emotionaler Kompetenzen (TEK). Ich biete auch Selbstsicherheitstraining, Stressmanagement, progressive Muskelentspannung (PMR) oder Skills-Training an.
Mein Behandlungsangebot richtet sich an Jugendliche und Erwachsene.

Psychotherapie

Psychologische Beratung

Erziehungsberatung
Konditionen
Ich besitze die Praxisbewilligung des Kantons Nidwalden als selbständig tätige Psychotherapeutin und bin als anerkannte Therapeutin auf der Liste der santésuisse (Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer).
Eine Psychotherapie kann somit über Ihre Zusatzversicherung abgerechnet werden. Je nach Versicherung entrichten die Zusatzversicherungen der Krankenkassen unterschiedliche Beiträge. Erkundigen Sie sich bitte vor dem Erstgespräch direkt bei Ihrer Krankenkasse betreffend der Kostenübernahme Ihrer abgeschlossenen Zusatzversicherung und ob die Krankenkasse ein Überweisungsschreiben durch die Hausärztin/den Hausarzt benötigt.
Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 60 Minuten, berechnet wird die effektive Therapiezeit. Das Honorar bespreche ich gerne mit Ihnen telefonisch oder im Erstgespräch. Es richtet sich nach den ortsüblichen Ansätzen von Psychotherapeuten mit Fachtitelabschluss.
Terminverhinderung
Sollten Sie an einem vereinbarten Termin verhindert sein, können Sie diesen bis 24 Stunden vorher annullieren. Sie ersparen sich damit die Verrechnung der Behandlungskosten.